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In der ursprünglichen Entwurfsplanung sind Erhöhungen der links- und rechtsseitigen Dämme zwischen der B16 Brücke und der Bahngassenbrücke im Ausmaß von ca. 0,5 Meter vorgesehen worden. Gleichzeitig musste auch sichergestellt werden, dass die Befahrung der Dämme mit Einsatzfahrzeugen, aber auch für die Wartung der Dämme mit einer Breite von 3 Metern beidseitig möglich ist. An beiden Seiten der Triesting wurden in den vergangenen 15 Monaten intensive Gespräche mit den betroffenen Anrainern geführt, um Zustimmungen zu den geplanten Maßnahmen einzuholen. Bis Dezember 2020 sind von etwa 90% der betroffenen Anrainer zustimmende Übereinkommen eingelangt. Allerdings sind von manchen Betroffenen auch nachvollziehbare Forderungen gestellt worden, die ein wirtschaftlich und technisch einheitlich durchgehendes Projekt unmöglich gemacht hätten.

Am linken Damm (Dorfseite) wurde nunmehr entschieden, dass der Weg um die erforderliche Höhe angehoben wird und die Böschung zur Triesting nach Bedarf, um die erforderliche Wegbreite sicherzustellen, etwas steiler ausgeführt wird. Der Weg bekommt einen sicheren Unterbau, bleibt an der Oberfläche jedoch gekiest, wie das auch heute schon der Fall ist. Hier wird daher keine Hochwasserschutzmauer errichtet werden. Beide Varianten wurden mit den Anrainern besprochen.

Am rechten Damm (Bregartenseite) sind die Verhältnisse schwieriger, da der Damm schon heute in Teilbereichen 1,5 Meter über den Grundstücken liegt. Der ursprüngliche Entwurf hätte eine durchgehende Hochwasserschutzmauer an oder vor der Grundstücksgrenze vorgesehen (etwa 0,5 Meter höher als der heutige Damm). Der begleitende Weg wäre um ca. 0,5 Meter abgesenkt worden, hätte dadurch eine ausreichende Breite erhalten, wäre dem Fluss näher gerückt und das Ufer wäre leicht begehbar gewesen. Außerdem wäre der Abflussquerschnitt, den es braucht, um den Hochwasserdurchfluss sicher abzuführen, größer geworden. Diese Variante scheitert jedoch an Einbauten auf Anrainerseite, die bis an die Grundstücksgrenze heranreichen und der Notwendigkeit, dass auf der Landseite der Mauer eine durchgehende Drainageleitung verlegt werden muss. Der neue Entwurf sieht nunmehr einen um ca. 0,5 Meter abgesenkten Weg mit mindestens 3 Metern Breite auf öffentlichem Grund direkt an den Grundstücksgrenzen vor. Der Hochwasserschutz wird durch eine Mauer (ca. 0,5 Meter über dem heutigen Dammniveau) an der Triestingseite des Weges sichergestellt. Entlang des Weges stellt daher optisch immer die rund 1 Meter hohe Mauer die Begrenzung zum Flussbereich dar. Um ausreichend Abflussquerschnitt zu bekommen, muss die Böschung zur Triesting abgesenkt werden. Die Privatgrundstücke sind nur mehr marginal von den Baumaßnahmen betroffen. Allerdings muss der gesamte rechtsseitige Böschungsbereich neugestaltet werden, soll aber durch einige Abgänge für Fußgänger zugänglich gemacht werden. Ein Konzept für eine naturnahe Gestaltung dieses Bereiches wird ausgearbeitet werden. Sobald genauere Ausarbeitungen vorliegen, werden diese allen Interessenten und der Öffentlichkeit vorgestellt.